AGB / Rahmenvereinbarung für Coaching und Teamcoaching
EMBODIWERK e. U. – Thorsten Kondla
Stand: 2026
1. Gegenstand der Leistung
EMBODIWERK e. U. (Thorsten Kondla) begleitet Führungskräfte und Teams durch Coaching und Teamcoaching in Entwicklungsprozessen rund um Zusammenarbeit, Führung und Rollenklärung.
Die konkrete Ausgestaltung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der schriftlichen Vereinbarung. Die Leistungen können Einzelcoachings, Teamformate, Workshops, Online-Formate oder begleitende Prozessarbeit umfassen.
Die Zusammenarbeit ist als begleitender Entwicklungsprozess zu verstehen. Ein bestimmter wirtschaftlicher, organisatorischer oder persönlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
Coaching stellt keine psychologische oder medizinische Behandlung dar und ersetzt keine entsprechende Therapie.
2. Verantwortung
Die Verantwortung für Entscheidungen, Maßnahmen und deren Umsetzung liegt beim Auftraggeber bzw. im jeweiligen Unternehmen bzw. im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer übernimmt keine operative Steuerung oder Entscheidungsfunktion im Unternehmen des Auftraggebers.
3. Vertragsgrundlage
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der gegenseitigen Abstimmung in Textform (z. B. E-Mail).
4. Honorar und Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der im Angebot vereinbarten Sätze oder Pauschalen.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungslegung monatlich nach erbrachter Leistung.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 456 UGB verrechnet werden.
Reisezeiten, Fahrtkosten, Übernachtungen und sonstige Spesen werden – sofern vereinbart – gesondert verrechnet.
5. Terminverschiebungen und Absagen
Vereinbarte Termine können bis 48 Stunden vor Beginn kostenfrei verschoben oder abgesagt werden.
Bei Absagen innerhalb von 48 Stunden werden 50 % des vereinbarten Honorars verrechnet.
Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden oder Nichterscheinen wird das volle Honorar fällig.
Für gebuchte Workshop- oder Coachingtage gelten sinngemäß dieselben Regelungen.
Bereits erbrachte Vorbereitungsleistungen können unabhängig davon verrechnet werden.
6. Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen.
Diese Verpflichtung gilt über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.
Inhalte aus Coaching- oder Teamprozessen werden vom Auftragnehmer nicht ohne Zustimmung der Beteiligten an Dritte weitergegeben.
7. Nutzungsrechte
Arbeitsmaterialien, Konzepte, Fotoprotokolle und schriftliche Zusammenfassungen dürfen vom Auftraggeber für interne Zwecke verwendet werden.
Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Die Inhalte der Dokumentationen dienen der Unterstützung der weiteren Zusammenarbeit im jeweiligen System und stellen keine vollständige oder rechtlich verbindliche Dokumentation von Entscheidungen oder Beschlüssen dar.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Eine Haftung für unternehmerische Entscheidungen oder organisatorische Entwicklungen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
9. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Zusammenarbeit verarbeitet und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt.
Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website.
10. Höhere Gewalt
Kann ein vereinbarter Termin aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs der Vertragsparteien liegen (z. B. Krankheit, Streik, technische Ausfälle, behördliche Anordnungen oder andere Fälle höherer Gewalt), nicht stattfinden, wird der Termin einvernehmlich verschoben.
Bereits entstandene Aufwendungen (z. B. Reise- oder Vorbereitungskosten) können in diesem Fall verrechnet werden.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Graz.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.